Am 13. Januar 2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Das Krankenpflegegesetz (KrPflG) und das Altenpflegegesetz (AltPflG) sollen durch das neues Pflegeberufsgesetz (PflBG) abgelöst und die Ausbildung in den Pflegeberufen soll neu strukturiert werden.
Im Mittelpunkt steht die Einführung einer `generalistischen` Pflegeausbildung, darüber wird politisch allerdings noch gestritten. Konsensfähig scheint hingegen die Einführung der hochschulische Ausbildung als regulärem Bildungsweg, wie er im neuen Pflegeberufsgesetz vorgesehen ist.
Das Gesetz, das noch der Zustimmung des Bundestages und Bundesrates bedarf, soll in 2016 verabschiedet werden. Der erste Ausbildungsjahrgang nach neuen Gesetz könnte dann 2018 starten. Den Entwurf des Pflegeberufsgesetzes sowie die Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die auch Vorgaben für die Hochschulstudiengänge enthalten, finden Sie unter http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2016/160113-pflegeberufsgesetz.html