Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ruft den Gesundheitsausschuss des Deutschen
Bundestags dazu auf, einen umfassenden Prozess zur weiteren Akademisierung der
Gesundheitsberufe unter maßgeblicher Beteiligung der Hochschulen anzustoßen. Mit dem gestern im Ausschuss beratenen Entwurf zu einem Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz (GVWG) beabsichtigt das Bundesgesundheitsministerium, die Laufzeit der Modellklauseln für Studiengänge in den Gesundheits- und Therapieberufen bis Ende 2024 zu verlängern. Diese Verlängerung sollte nach HRK-Auffassung für einen entsprechenden ressort- und ebenenübergreifenden Prozess genutzt werden.
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