Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 07.07.2017 das Pflegeberufereformgesetz beschlossen.
Ab 2020 wird die Ausbildung in der Pflege einheitlicher. Mit dem Pflegeberufegesetz wird eine neue generalistische Pflegeausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ eingeführt. Sie ermöglicht, nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Alle Ausbildungswege werden künftig über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds finanziert und sind damit kostenfrei.
Das vollständige Gesetz finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Reform der Pflegeberufe finden Sie hier.