Das Pflegeberufereformgesetz vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 07.07.2017 das Pflegeberufereformgesetz beschlossen.

Ab 2020 wird die Ausbildung in der Pflege einheitlicher. Mit dem Pflegeberufegesetz wird eine neue generalistische Pflegeausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ eingeführt. Sie ermöglicht, nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Alle Ausbildungswege werden künftig über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds finanziert und sind damit kostenfrei.

Das vollständige Gesetz finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Reform der Pflegeberufe finden Sie hier.

Berliner Aufruf für interprofessionelle Ausbildung und Kooperation in den Gesundheitsberufen

Am 15.06.2017 fand an der Berliner Charité das Symposium „Interprofessionelles Lehren und Lernen in Berlin – Für eine bessere Gesundheitsversorgung“ statt. Die beiden von der Robert Bosch Stiftung geförderten Projekte „INTERM-E-P-P“ und „interTUT“ präsentierten Ergebnisse aus vier Jahren Projektlaufzeit, zudem präsentierten sich einzelne interprofessionelle Initiativen der beteiligten Einrichtungen.

Beide Projektgruppen haben gemeinsam den „Berliner Aufruf  für interprofessionelle Ausbildung und Kooperation in den Gesundheitsberufen“ verfasst, den Sie hier nachlesen können.