Gründung der Deutschen Gesellschaft für Physiotherapiewissenschaft e. V.

Aus einem Projekt des deutschen Cochrane Instituts heraus entstand die Idee, dass sich wissenschaftlich interessierte Physiotherapeut_innen zu einer von Verbänden oder anderen Interessengruppen unabhängigen wissenschaftlichen Gesellschaft zusammen schließen.

Bei einem ersten Treffen im Oktober 2015 wurde die Gründung einer solchen Gesellschaft beschlossen. Am 19. Februar 2016 fand die Gründungssitzung statt und nach intensiven Diskussionen über den Namen und die Satzung wurde die Deutsche Gesellschaft für Physiotherapiewissenschaft e.V. (DGPTW) ins Leben gerufen.

Das primäre Ziel der Gesellschaft ist es, die physiotherapeutische Forschung zu fördern und deren Verknüpfung mit Lehre und Versorgung zu unterstützen. Dadurch soll sowohl die wissenschaftliche Entwicklung der Physiotherapie als Disziplin als auch eine evidenzbasierte Handlungsweise in der Versorgung gestärkt werden. Weiterhin steht die Gesellschaft für einen intradisziplinären und interdisziplinären wissenschaftlichen Diskurs im Sinne eines wissenschaftstheoretischen und methodologischen Pluralismus. Außerdem soll sie ein Ansprechpartner für Versorgung, Politik und Gesellschaft zu wissenschaftlichen Fragestellungen sein.

Langfristig möchte die DGPTW physiotherapeutische Leitlinien entwickeln und an der Erstellung von interdisziplinären Leitlinien mitwirken. Angestrebt wird daher, in die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) aufgenommen zu werden. Das offizielle Organ der DGPTW wird die Fachzeitschrift „Physioscience“.

Als Vorsitzende des Vorstandes wurde Dr. Kerstin Lüdtke gewählt und als ihr Vertreter Prof. Dr. Axel Schäfer. Die weiteren Vorstandsmitglieder sind als Schriftführer Prof. Dr. Bernhard Elsner, als Schatzmeister Christian Kopkow und als Beisitzerin Cordula Braun.

Eine Mitgliedschaft in der DGPTW ist in verschiedenen Kategorien möglich: Ordentliche Mitglieder können Personen werden, zu deren Tätigkeitsbereich physiotherapeutische Lehre oder Forschung gehört, die mindestens einen Bachelor-Abschluss haben oder entsprechende wissenschaftliche Aktivitäten nachweisen können. Fördernde und assoziierte Mitglieder können den Verein unterstützen, haben aber kein aktives und passives Wahlrecht. Interessierte Physiotherapeut_innen sind herzlich eingeladen, der DGPTW beizutreten.

Eine erste Veranstaltung der DGPTW und die nächste Mitgliederversammlung wird am 17. / 18. November 2016 an der Hochschule für Gesundheit in Bochum im Rahmen des Forschungssymposiums Physiotherapie stattfinden.

Berufskammer für Therapieberufe – wichtiger Schritt zur Selbstbestimmung oder Bürokratiemonster?

Auf der ersten Open-Space-Konferenz der Therapieberufe „Wir gestalten unsere Zukunft selbst“ im Frühsommer 2015 in Schleswig-Holstein wurde u.a. die „Arbeitsgemeinschaft Therapeutenkammer“ ins Leben gerufen. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Angehörige der Berufe Physio- und Ergotherapie, Logopädie und weitere Interessierte aus Politik und Gesellschaft umfassend über Sinn und Zweck, Ziele wie auch Vor- und Nachteile einer gemeinsamen Therapeutenkammer zu informieren.

Unter http://www.therapeutenkammer.de steht seit Dezember 2015 eine Internetseite zur Verfügung, die die häufigsten Fragen (FAQ’s) beantwortet und
Hintergrundinformationen sowie Materialien zur Diskussion über die Einrichtung einer Therapeutenkammer zur Verfügung stellt. Die Seite regt dazu an, die Idee einer Therapeutenkammereinrichtung in Schleswig-Holstein zu verbreiten, zu diskutieren und Initiativen in anderen Bundesländern zu unterstützen. Die Kontaktaufnahme zur AG Therapeutenkammer ist möglich über Lita.Herzig@gmail.com.

Berufsqualifizierende Studiengänge sind erfolgreich

Die Vorstandsvorsitzende des HVG Prof. Dr. Jutta Räbiger hat in der Dezember-Ausgabe 2015 der Zeitschrift pt einen Artikel publiziert, der sich mit der Thematik berufsqualifizierender Studiengänge in der Physiotherapie befasst.

Der Beitrag greift zwei Fragen auf: Erstens, wie einfach oder schwierig ist es, eine berufliche Ausbildung via Studium durchzuführen, und für welche Probleme müssen Lösungen gefunden werden? Zweitens, wie kann die Physiotherapie als Berufsstand von den Studienabsolventen profitieren und was kann beziehungsweise muss getan werden, um den Arbeitsmarkt auf die Absolventen vorzubereiten? Den vollständigen Beitrag finden Sie unter

https://physiotherapeuten.de/berufsqualifizierende-studiengaenge-sind-erfolgreich/#.VpNy2RY99W8

Evidenzbasierte Innovationen in den Gesundheitsfachberufen

Deutsches Cochrane Zentrum: Forschungsmethodischer Leitfaden der AG Gesundheitsfachberufe aktualisiert

Unter https://www.freidok.uni-freiburg.de/data/10702 findet sich der GFB-Leitfaden 2.0 (März 2016) zur Ermittlung, Evaluation und Implementation evidenzbasierter Innovationen in den Gesundheitsfachberufen (GFB). Der Methoden-Leitfaden wurde von einer GFB-Arbeitsgruppe unter Federführung von Cochrane Deutschland erarbeitet. Der HVG ist durch zwei Vorstandsmitglieder in der Arbeitsgruppe vertreten.  Er unterstützt die Erstellung von Potenzialanalysen, die eine Vorstufe von Forschungsanträgen für größere Wirksamkeitsstudien darstellen.

Neu sind u.a. Verweise auf aktuelle Literatur zur Vertiefung bestimmter Themen (z.B. Forschungs-Praxis-Transfer in den GFB, Deutschsprachige Artikel zur GRADE-Bewertung, Klientenzentrierte Endpunkterfassung), konkrete Vorlage für die tabellarische Zusammenfassung von Evidenzlage und Evidenzlücken und Verweis auf ein Best-Practice-Beispiel und eine neue Open Access Fachzeitschrift für Machbarkeitsstudien.

Zusätzlich bietet Cochrane Deutschland Hochschulen mit forschungsorientierten Masterstudiengängen Seminare für die Erstellung von Potenzialanalysen auf Basis des GFB-Leitfadens an. Nähere Informationen zum Seminarangebot und zur Vernetzung von GFB-Forschungsakteuren erhalten Sie unter www.cochrane.de/de/ebm#ebmd oder bei Dr. Sebastian Voigt-Radloff, Cochrane Deutschland, voigt-radloff@cochrane.de.

Reform des Pflegeberufsgesetzes

Am 13. Januar 2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Das Krankenpflegegesetz (KrPflG) und das Altenpflegegesetz (AltPflG) sollen durch das neues Pflegeberufsgesetz (PflBG) abgelöst und die Ausbildung in den Pflegeberufen soll neu strukturiert werden.

Im Mittelpunkt steht die Einführung einer `generalistischen` Pflegeausbildung, darüber wird politisch allerdings noch gestritten. Konsensfähig scheint hingegen die Einführung der hochschulische Ausbildung als regulärem Bildungsweg, wie er im neuen Pflegeberufsgesetz vorgesehen ist.

Das Gesetz, das noch der Zustimmung des Bundestages und Bundesrates bedarf, soll in 2016 verabschiedet werden. Der erste Ausbildungsjahrgang nach neuen Gesetz könnte dann 2018 starten. Den Entwurf des Pflegeberufsgesetzes sowie die Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die auch Vorgaben für die Hochschulstudiengänge enthalten, finden Sie unter http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2016/160113-pflegeberufsgesetz.html