Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen | Workshop zum Referentenentwurf Physiotherapie

In einem Workshop des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen auf Einladung der HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst am Standort Hildesheim am 11. März 2024 haben die Teilnehmer*innen den zur Frühkoordinierung der Regierungskoalition ausgearbeiteten aktuellen Referentenentwurf zur Reform der Berufe in der Physiotherapie diskutiert. Vorbereitet und moderiert wurde der Workshop von Prof. Dr. Bernhard Borgetto, Prodekan der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit der HAWK, 1. Vorsitzender des Hochschulverbands Gesundheitsfachberufe e.V. (HVG) und Sprecher des Bündnisses.

v.l.n.r.: Michael Maiwald, Jutta Räbiger, Annette Probst, Ursula Cüppers-Böhle, Minettchen Herchenröder, Julia Schirmer, Bernhard Borgetto, Dagmar Karrasch, Joachim Rottenecker, Matthias Pagels, Florian Metzler

Es wurden Licht und Schatten anhand unterschiedlicher Aspekte hervorgehoben. Klar ist, dass der derzeit im politischen Berlin kursierende erste Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Berufe in der Physiotherapie (Physiotherapieberufereformgesetz – PhyThBRefG) nur vorläufiger Natur ist und nicht mit dem Ziel einer Verbände-Kommentierung im Umlauf gebracht wurde. Dennoch werden in dem Entwurf Weichenstellungen erkennbar. Diese zu kommentieren, um gerade in dieser frühen Phase des Gesetzgebungsprozesses etwas zur konstruktiven Weiterentwicklung des Entwurfs beitragen zu können, war das Ziel des Workshops.

Studienziele

Die Beschreibung der Studienziele und damit der mit dem Studium zu erwerbenden Kompetenzen entsprechen im Grundsatz den Erwartungen, die sich aus dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen bzw. dem Niveau 1 des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) ergeben. Insbesondere die Zuschreibung der Kompetenzen für die eigenverantwortliche Steuerung, Planung und Gestaltung der Therapie inklusive physiotherapeutischer Diagnostik ist zu begrüßen. Damit sind die wesentlichen Kompetenzen beschrieben, die die Voraussetzungen für einen Direktzugang nach Abschluss des Studiums bilden und die Entwicklung weiterführender Master-Studiengänge ermöglichen.

Teil- und Vollakademisierung

Die Zweiteilung des therapeutischen Prozesses wie auch der Berufsgruppe der Physiotherapeut*innen ist jedoch hochproblematisch, sofern sie nicht als Übergangszeitraum, sondern als Dauerzustand angelegt ist. Dazu finden sich jedoch in dem Gesetzentwurf keine expliziten Angaben. Dies halten wir für ein grundfalsches Signal, insbesondere da sich die Begründung der Teilakademisierung explizit auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 2023 zur Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe stützt. Der Wissenschaftsrat macht an mehreren Stellen in dem Gutachten deutlich, dass die Empfehlungen einer Akademisierung von 10 bis 20 Prozent als Zwischenziel anzusehen sind. So heißt es z.B. auf S. 68 der Empfehlungen:

„Der Wissenschaftsrat hält es für einen gangbaren Weg, zunächst mehrere Ausbildungswege (hochschulisch und berufsfachschulisch) offen zu halten, auch wenn sich daraus möglicherweise andere Probleme ergeben (Konkurrenz der Ausbildungssysteme, Unterhaltung von Doppelstrukturen). Er empfiehlt jedoch, die internationale Entwicklung und Anschlussfähigkeit im Blick zu behalten und in zehn Jahren auf Basis der erreichten Akademisierungsquoten und des erzielten Aufbaus der wissenschaftlichen Disziplinen differenziert zu prüfen, welche weiteren Entwicklungen erforderlich sind.“

Wenn der hochschulische und der berufsfachschulische Ausbildungsweg nur zunächst offengehalten werden sollen, so bedeutet dies, dass einer der beiden mittel- oder langfristig aufgegeben werden soll. Da ganz sicher jetzt nicht Studiengänge aufgebaut werden sollen, um sie anschließend wieder aufzugeben, ist klar, dass nach einer Übergangszeit der berufsfachschulische Weg nicht mehr fortgeführt werden soll. Auch der Hinweis auf die internationale Anschlussfähigkeit und Entwicklung kann nur so verstanden werden, da auf europäischer Ebene und nahezu weltweit eine hochschulische Ausbildung in der Physiotherapie längst Standard ist.

Um den Akteur*innen und Stakeholdern (Berufsinteressierte, Studierende, Auszubildende, Lehrende an Schulen und Hochschulen sowie die Bildungs- und Versorgungseinrichtungen) zu ermöglichen, ihre individuellen berufsbiographischen und organisatorisch-strategischen Zielen an einer planbaren Zukunft auszurichten, sollte diese Perspektive auch in dem Gesetzentwurf festgeschrieben werden. Letztlich ist die Vollakademisierung aus einer Vielzahl von Gründen ein Sachzwang. Zu nennen ist hier insbesondere die höhere Therapie-Effizienz. Gerade die höheren Kompetenzen gepaart mit einer höheren Autonomie und Entscheidungsfreiheit in der Therapie wirken dem aktuellen Therapeut*innenmangel entgegen. Allerdings müssen hierzu auch entsprechende Bedingungen und attraktive Karrierepfade im Versorgungssystem geschaffen werden. Nicht die Quantität der Therapeut*innen, sondern die Qualität der Therapie ist für zukünftige Versorgungssicherheit entscheidend. Gerade junge Menschen vor der Berufswahl könnten ohne Einsicht in diese Sachzusammenhänge leicht Entscheidungen treffen, die ihren eigentlichen Zielen nicht gerecht werden.

Finanzierung der berufspraktischen Ausbildung

Die Kosten der berufspraktischen Ausbildung müssen für beide Formen des Berufszugangs gleichermaßen refinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Praxisanleitung, aber auch sonstige Kosten. Für die hochschulische Ausbildung werden im Gesetzentwurf dazu keine Aussagen getroffen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Hochschulen den Berufsfachschulen bei der Refinanzierung der Kosten der berufspraktischen Ausbildung gleichgestellt sind.

Aufgaben der Physiotherapie

Unverständlich ist die Begrenzung der Physiotherapie auf bestimmte Körperstrukturen (bewegungsbezogene und funktionale Beeinträchtigungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes) und die explizite Nennung von Behandlungstechniken. Dies wird auch der bisherigen Praxis der Physiotherapie nicht gerecht. Sinnvoller erscheint es, auf solche Einschränkungen der Therapie zu verzichten. Stattdessen empfiehlt sich die Nennung der Handlungsfelder Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation in den Studienzielen

Der Workshop endete mit einem Aufruf:

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen ruft den Gesetzgeber auf, an geeigneter Stelle im Gesetzentwurf die Perspektive einer zukünftigen Vollakademisierung deutlich zu machen und die Durchführung von Begleitforschung zu den Auswirkungen des Gesetzes und einer Evaluation des Akademisierungsprozesses in zehn Jahren festzulegen. Auch der Wissenschaftsrat hält diesen Zeitpunkt für eine Neubefassung mit dem Thema für adäquat.

Über das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen:

Im Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen haben sich die mitgliederstärksten Berufs- und Ausbildungsverbände der Berufsfelder Ergotherapie, Logopädie sowie der Physiotherapie zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentieren sie die führenden Bündnisse der Hoch- und Berufsfachschulen sowie über 130.000 Ausübende und Auszubildende der Gesundheitsfachberufe Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie – und damit den Großteil der jeweiligen organisierten Arbeits- und Ausbildungsleistenden.

Kontakt

Prof. Dr. habil. Bernhard Borgetto, Bündnissprecher

kontakt@buendnis-therapieberufe.de

Kritisch-konstruktiver Austausch über die Vollakademisierung im Sächsischen Landtag

Am 15. Januar 2024 nahmen Prof. Dr. Bernhard Borgetto, Sprecher des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen, und Prof. Dr. Annette Probst, 1. Vorsitzende des Fachbereichstags Therapiewissenschaften, an der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Sächsischen Landtag in Dresden teil.

Die Einladung erfolgte als Reaktion auf den offenen Brief des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen an das Bundesministerium für Gesundheit, der auch den entsprechenden Ländergremien zugegangen war.

Am 15. Januar 2024 nahmen Prof. Dr. Bernhard Borgetto (links im Bild), Sprecher des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen, und Prof. Dr. Annette Probst, 1. Vorsitzende des Fachbereichstags Therapiewissenschaften (rechts im Bild), an der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Sächsischen Landtag in Dresden teil.

Die Einladung erfolgte als Reaktion auf den offenen Brief des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen an das Bundesministerium für Gesundheit, der auch den entsprechenden Ländergremien zugegangen war.

Nutzen der hochschulischen Ausbildung dargestellt und Fragen beantwortet

Nach einem einleitenden 15-minütigen Vortrag von Prof. Borgetto zu den aktuellen Empfehlungen des Wissenschaftsrats und den Hintergründen der Forderung nach einer Vollakademisierung der Therapieberufe (Folien zum Download), stellten sich die Vertreter des Bündnisses den Fragen der Ausschussmitglieder. Diese bezogen sich auf vielfältige Aspekte rund um die Vollakademisierung. Den Nutzen der Vollakademisierung hat keiner der Ausschussmitglieder während der Sitzung in Frage gestellt.

Auch die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping (SPD), nahm mit dem zuständigen Referatsleiter an der Ausschusssitzung teil. Sie sorgte sich, dass die einzurichtenden Studiengänge ähnlich wie in der Pflege nicht ausreichend ausgelastet sein könnten. Mit dem Hinweis, dass solche Erfahrungen in den Therapiestudiengängen bislang nicht vorlägen und es zudem Möglichkeiten gäbe, die Studiengänge entsprechend attraktiv zu gestalten (Aufwandsentschädigungen für Praktika in Versorgungseinrichtungen, Autonomiezuwächse, Kompetenzsteigerungen) und dies auch zu kommunizieren, begegneten die Bündnisbeteiligten der Sorge der Ministerin positiv.

Machbarkeit und Nutzen im Fokus

Zentrale Punkte des Austausches waren die Finanzierung der Studiengänge, der Effizienzzuwachs durch qualitativ verbesserte und an zukünftige Anforderungen angemessene Versorgung sowie der befürchtete Therapeut*innenmangel durch die Vollakademisierung. Alle Fragen wurden in einer sachlichen und kritisch-konstruktiven Atmosphäre besprochen.

Außerdem wiesen die Bündnisbeteiligten auf die Empfehlung des Wissenschaftsrats zur Einrichtung von bundeslandbezogenen Zentren für Forschung, Lehre und Versorgungssteuerung hin. „Der Austausch war ein voller Erfolg und sollte Vorbild für die jeweiligen Ausschüsse und Ministerien der anderen Bundesländer sein“, so das Fazit von Prof. Bernhard Borgetto.

 

VFWG-Dreiländertagung 26.-17.09.2024 und Call for Abstracts | Linz

„Vernetzt versorgen – Primärversorgungszentren, Praxisnetzwerke und interprofessionelle Zusammenarbeit“ lautet der Titel der VFWG-Dreiländertagung, die von 26. bis 27. Sept. 2024 in Linz in den Räumlichkeiten der Med. Fakultät sowie am Med. Campus VI des Kepler Universitätsklinikums stattfinden wird.

Informationen zur Tagung finden Sie hier.

Eine vernetzte Versorgung stärkt die Gesundheitssysteme, erhöht die Zufriedenheit der beteiligten Personen sowie die Akzeptanz der Versorgung und führt zu verbesserten Ergebnissen in der Gesundheitsversorgung.

Es wird herzlich dazu eingeladen, sich mit Beiträgen in Form eines Vortrages oder eines Posters an der Dreiländertagung in Linz zu beteiligen.

Zu folgenden Themenschwerpunkten können Abstracts eingereicht werden:

  • Gelingensfaktoren und Herausforderungen einer vernetzten Versorgung
  • Bedürfnisse und Anforderungen von Patient*innen und Klient*innen an eine vernetzte Versorgung
  • Kompetenzen, Perspektiven, Rollenwahrnehmung und Erwartungen von Gesundheitsprofessionen in Bezug auf eine vernetzte Versorgung
  • Kommunikation und Dialog zwischen den Akteur*innen einer vernetzten Versorgung
  • Machbarkeit, Evaluation und Qualitätssicherung von vernetzter Versorgung
  • Wissenstransfer in und durch vernetzte Versorgung (Theorie-Praxis-Transfer und Praxis-Theorie-Transfer)
  • Digitale Transformation in der vernetzten Versorgung
  • Beitrag der Lehre zu einer vernetzten Versorgung

Am Mittwoch, dem 25. September 2024, findet eine Pre-Conference für Bachelor Studierende aller Gesundheitsberufe statt. Beginn ist um 13:00 Uhr. Im Rahmen dieser Pre-Conference sollen unter anderem Bachelorarbeiten als Poster präsentiert werden. Wir suchen daher engagierte Absolvent*innen von Gesundheitsstudiengängen, die ihre Bachelorarbeit im Jahr 2023 oder 2024 abgeschlossen haben und ihre Arbeit auf unserer Tagung als Poster präsentieren möchten.

Einreichungen für die Pre-Conference sowie die Dreiländertagung sind unter folgendem Link möglich: zur Abstract-Einreichung.

Abstract-Deadline VERLÄNGERT bis 25.04.2024

EbM-Kongress 13.-15.03.2024, Studierendentag 13.03.2024 | Berlin

 

Die 25. Jahrestagung des EbM-Netzwerkes findet in diesem Jahr vom 13.-15.03.2024 unter dem Motto „Evidenzbasierte Politik und Gesundheitsversorgung – erreichbares Ziel oder Illusion?“ in Berlin statt. Veranstaltungsort ist der Charité Campus Virchow-Klinikum (Wedding), Lehrgebäude Forum 3, Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin. Informationen hierzu finden Sie hier.

In diesem Rahmen findet ein Studierendentag statt:

Worum geht es beim Studierendentag?

Um die Möglichkeit, vertiefende Einblicke in wichtige Prinzipien und Methoden evidenzbasierter Praxis sowie deren Anwendung zu erhalten. Diese werden euch von erfahrenen Expert*innen in entspannter Atmosphäre und im gemeinsamen Diskurs vermittelt.

Der kommende Studierendentag legt den Schwerpunkt auf Leitlinien. Konkretere Infos zu den Inhalten und zum Programm findet ihr unter ebm-kongress.de/studierendentag

Für wen ist der Studierendentag geeignet?

Du studierst einen Gesundheitsberuf (z.B. Medizin, Pflege, Physio-/Ergotherapie, Logopädie, Hebammenwesen etc.) und kennst bereits ein paar Grundlagen evidenzbasierter Praxis? Dann bist Du genau richtig bei uns!

Wann und wo findet der Studierendentag statt?

Am 13.03.2024 von 8.45 – 16.00 Uhr. Ort ist der Charité Campus Virchow-Klinikum, 13353 Berlin.

Kostet die Teilnahme etwas?

Eine kleine Gebühr von 15€ wird erhoben. Darin enthalten sind Getränke, ein Mittagessen sowie die freie Teilnahme am EbM-Kongress an allen Tagen. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt.

Ich habe Interesse, wo kann ich mich registrieren?

Unter ebm-kongress.de/registrierung.

Organisationsteam: Cordula Braun, Martin Fangmeyer, Julian Hirt, Frederike Lüth, Thomas Nordhausen, Daniela Schoberer