Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen | Workshop zum Referentenentwurf Physiotherapie

In einem Workshop des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen auf Einladung der HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst am Standort Hildesheim am 11. März 2024 haben die Teilnehmer*innen den zur Frühkoordinierung der Regierungskoalition ausgearbeiteten aktuellen Referentenentwurf zur Reform der Berufe in der Physiotherapie diskutiert. Vorbereitet und moderiert wurde der Workshop von Prof. Dr. Bernhard Borgetto, Prodekan der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit der HAWK, 1. Vorsitzender des Hochschulverbands Gesundheitsfachberufe e.V. (HVG) und Sprecher des Bündnisses.

v.l.n.r.: Michael Maiwald, Jutta Räbiger, Annette Probst, Ursula Cüppers-Böhle, Minettchen Herchenröder, Julia Schirmer, Bernhard Borgetto, Dagmar Karrasch, Joachim Rottenecker, Matthias Pagels, Florian Metzler

Es wurden Licht und Schatten anhand unterschiedlicher Aspekte hervorgehoben. Klar ist, dass der derzeit im politischen Berlin kursierende erste Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Berufe in der Physiotherapie (Physiotherapieberufereformgesetz – PhyThBRefG) nur vorläufiger Natur ist und nicht mit dem Ziel einer Verbände-Kommentierung im Umlauf gebracht wurde. Dennoch werden in dem Entwurf Weichenstellungen erkennbar. Diese zu kommentieren, um gerade in dieser frühen Phase des Gesetzgebungsprozesses etwas zur konstruktiven Weiterentwicklung des Entwurfs beitragen zu können, war das Ziel des Workshops.

Studienziele

Die Beschreibung der Studienziele und damit der mit dem Studium zu erwerbenden Kompetenzen entsprechen im Grundsatz den Erwartungen, die sich aus dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen bzw. dem Niveau 1 des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) ergeben. Insbesondere die Zuschreibung der Kompetenzen für die eigenverantwortliche Steuerung, Planung und Gestaltung der Therapie inklusive physiotherapeutischer Diagnostik ist zu begrüßen. Damit sind die wesentlichen Kompetenzen beschrieben, die die Voraussetzungen für einen Direktzugang nach Abschluss des Studiums bilden und die Entwicklung weiterführender Master-Studiengänge ermöglichen.

Teil- und Vollakademisierung

Die Zweiteilung des therapeutischen Prozesses wie auch der Berufsgruppe der Physiotherapeut*innen ist jedoch hochproblematisch, sofern sie nicht als Übergangszeitraum, sondern als Dauerzustand angelegt ist. Dazu finden sich jedoch in dem Gesetzentwurf keine expliziten Angaben. Dies halten wir für ein grundfalsches Signal, insbesondere da sich die Begründung der Teilakademisierung explizit auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 2023 zur Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe stützt. Der Wissenschaftsrat macht an mehreren Stellen in dem Gutachten deutlich, dass die Empfehlungen einer Akademisierung von 10 bis 20 Prozent als Zwischenziel anzusehen sind. So heißt es z.B. auf S. 68 der Empfehlungen:

„Der Wissenschaftsrat hält es für einen gangbaren Weg, zunächst mehrere Ausbildungswege (hochschulisch und berufsfachschulisch) offen zu halten, auch wenn sich daraus möglicherweise andere Probleme ergeben (Konkurrenz der Ausbildungssysteme, Unterhaltung von Doppelstrukturen). Er empfiehlt jedoch, die internationale Entwicklung und Anschlussfähigkeit im Blick zu behalten und in zehn Jahren auf Basis der erreichten Akademisierungsquoten und des erzielten Aufbaus der wissenschaftlichen Disziplinen differenziert zu prüfen, welche weiteren Entwicklungen erforderlich sind.“

Wenn der hochschulische und der berufsfachschulische Ausbildungsweg nur zunächst offengehalten werden sollen, so bedeutet dies, dass einer der beiden mittel- oder langfristig aufgegeben werden soll. Da ganz sicher jetzt nicht Studiengänge aufgebaut werden sollen, um sie anschließend wieder aufzugeben, ist klar, dass nach einer Übergangszeit der berufsfachschulische Weg nicht mehr fortgeführt werden soll. Auch der Hinweis auf die internationale Anschlussfähigkeit und Entwicklung kann nur so verstanden werden, da auf europäischer Ebene und nahezu weltweit eine hochschulische Ausbildung in der Physiotherapie längst Standard ist.

Um den Akteur*innen und Stakeholdern (Berufsinteressierte, Studierende, Auszubildende, Lehrende an Schulen und Hochschulen sowie die Bildungs- und Versorgungseinrichtungen) zu ermöglichen, ihre individuellen berufsbiographischen und organisatorisch-strategischen Zielen an einer planbaren Zukunft auszurichten, sollte diese Perspektive auch in dem Gesetzentwurf festgeschrieben werden. Letztlich ist die Vollakademisierung aus einer Vielzahl von Gründen ein Sachzwang. Zu nennen ist hier insbesondere die höhere Therapie-Effizienz. Gerade die höheren Kompetenzen gepaart mit einer höheren Autonomie und Entscheidungsfreiheit in der Therapie wirken dem aktuellen Therapeut*innenmangel entgegen. Allerdings müssen hierzu auch entsprechende Bedingungen und attraktive Karrierepfade im Versorgungssystem geschaffen werden. Nicht die Quantität der Therapeut*innen, sondern die Qualität der Therapie ist für zukünftige Versorgungssicherheit entscheidend. Gerade junge Menschen vor der Berufswahl könnten ohne Einsicht in diese Sachzusammenhänge leicht Entscheidungen treffen, die ihren eigentlichen Zielen nicht gerecht werden.

Finanzierung der berufspraktischen Ausbildung

Die Kosten der berufspraktischen Ausbildung müssen für beide Formen des Berufszugangs gleichermaßen refinanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Praxisanleitung, aber auch sonstige Kosten. Für die hochschulische Ausbildung werden im Gesetzentwurf dazu keine Aussagen getroffen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Hochschulen den Berufsfachschulen bei der Refinanzierung der Kosten der berufspraktischen Ausbildung gleichgestellt sind.

Aufgaben der Physiotherapie

Unverständlich ist die Begrenzung der Physiotherapie auf bestimmte Körperstrukturen (bewegungsbezogene und funktionale Beeinträchtigungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes) und die explizite Nennung von Behandlungstechniken. Dies wird auch der bisherigen Praxis der Physiotherapie nicht gerecht. Sinnvoller erscheint es, auf solche Einschränkungen der Therapie zu verzichten. Stattdessen empfiehlt sich die Nennung der Handlungsfelder Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation in den Studienzielen

Der Workshop endete mit einem Aufruf:

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen ruft den Gesetzgeber auf, an geeigneter Stelle im Gesetzentwurf die Perspektive einer zukünftigen Vollakademisierung deutlich zu machen und die Durchführung von Begleitforschung zu den Auswirkungen des Gesetzes und einer Evaluation des Akademisierungsprozesses in zehn Jahren festzulegen. Auch der Wissenschaftsrat hält diesen Zeitpunkt für eine Neubefassung mit dem Thema für adäquat.

Über das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen:

Im Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen haben sich die mitgliederstärksten Berufs- und Ausbildungsverbände der Berufsfelder Ergotherapie, Logopädie sowie der Physiotherapie zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentieren sie die führenden Bündnisse der Hoch- und Berufsfachschulen sowie über 130.000 Ausübende und Auszubildende der Gesundheitsfachberufe Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie – und damit den Großteil der jeweiligen organisierten Arbeits- und Ausbildungsleistenden.

Kontakt

Prof. Dr. habil. Bernhard Borgetto, Bündnissprecher

kontakt@buendnis-therapieberufe.de

Professur für Ergotherapie | Osnabrück

In der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Hochschule Osnabrück ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professur der BesGr. W 2 zu besetzen:

PROFESSUR FÜR ERGOTHERAPIE
Kennziffer WiSo 315 P0324

Die Professur ist eine Eckprofessur, die in der interdisziplinären Fachgruppe Therapiewissenschaften verortet ist. Gesucht wird eine Fachvertretung der Ergotherapie, die gemeinsam mit Vertreter*innen der Disziplinen
Logopädie und Physiotherapie maßgebliche Impulse für die Weiterentwicklung der Fachgruppe und der interdisziplinären Zusammenarbeit setzt. Als zukünftige*r Stelleninhaber*in wirken Sie durch innovative Lehr- und Lernkonzepte sowie die Fortführung der in den letzten Jahren etablierten Forschungsstärke an der
Profilbildung der Fakultät mit. Dabei profitieren Sie von aktiver Forschungsförderung und einer guten Vernetzung mit regionalen Partner*innen in den Bereichen der ergotherapeutischen Ausbildung und Praxis.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Bewerbungsfrist: 10.04.2024

 

Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d) | Bielefeld

Die Universität Bielefeld sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d)

in der Fakultät für Gesundheitswissenschaften – AG 6 Versorgungsforschung und Pflegewissenschaft im Bereich Forschung zur Gesundheitskompetenz/Health Literacy bei Prof. Dr. Doris Schaeffer.

Kerninformationen:

  • Kennziffer: Wiss24108
  • Start: nächstmöglich
  • Teilzeit 80 %
  • Vergütung nach E13 TV-L
  • befristet
Aufgaben: Forschung (100 %):
  • Vorbereitung, Aufbereitung und vergleichende Auswertung quantitativer Befragung zur Gesundheitskompetenz der deutschen Bevölkerung mit Methoden der quantitativen Sozialforschung
  • Erstellung wissenschaftlicher Publikationen, auch in Kooperation mit internationalen Autor*innen (Ergebnisberichte, Artikel, Vorträge)

Die Beschäftigung ist der wissenschaftlichen Qualifizierung förderlich.

Angebot
  • Vergütung nach E13 TV-L
  • befristet bis zum 30.06.2026 (ggf. mit der Option der Verlängerung) (§ 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG; entsprechend den Vorgaben des WissZeitVG und des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen kann sich im Einzelfall eine abweichende Vertragslaufzeit ergeben)
  • Teilzeit 80 %
  • interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten
  • Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • flexible Arbeitszeiten
  • kollegiale Zusammenarbeit
  • offene und angenehme Arbeitsatmosphäre
  • spannende und abwechslungsreiche Tätigkeiten

Kontakt
Dr. Lennert Griese
lennert.griese@uni-bielefeld.de

Anschrift
Universität Bielefeld
Fakultät für Gesundheitswissenschaften
Ina Horn
Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bewerbungsfrist: 05.04.2024

Wiss. MA*in Bildungsarbeit und Bildungsforschung in den Gesundheitsberufen | Charité Berlin

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin sucht Unterstützung für ein multidisziplinäres Team, das sich mit innovativen Aspekten der Bildungsarbeit und Bildungsforschung insbesondere in den Gesundheitsberufen befasst. Dazu zählen Fragen der klinischen Kompetenzentwicklung, des interprofessionellen Lehrens und Lernens, der Qualifizierung von Lehrenden für die Gesundheitsberufe im internationalen Vergleich sowie der Weiterbildung zu ausgewählten Schwerpunktthemen (z. B. Patientinnen-/Patientensicherheit, Notfall- und Katastrophenvorsorge).

Gesucht wird ab sofort

ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in Bildungsarbeit und Bildungsforschung in den Gesundheitsberufen

Arbeitszeit
Teilzeit 29,25 Wochenstunden

Eintrittsdatum
ab sofort

Dauer der Anstellung
Befristet bis 30.09.2027

Einsatzort Charité
Campus Virchow-Klinikum, Wedding

Kennziffer
2961

Entgeltgruppe
E13 TVöD-VKA

Die Stelle im Überblick

  • Mitwirkung an laufenden Projekten zur Bildungsarbeit und Bildungsforschung in den Gesundheitsberufen
  • Unterstützung des Lehrstuhlinhabers bei der Entwicklung neuer Projektideen und der Einwerbung von Drittmitteln
  • Lehre in dem am Institut angesiedelten Studiengängen (vorrangig im Master Health Professions Education)
  • Begleitung von Student*innen, Betreuung von Abschlussarbeiten und die Mitwirkung an Maßnahmen der Qualitätssicherung in der Lehre
  • Mitwirkung an der Erstellung von Forschungsberichten sowie der Publikation und Kommunikation von Forschungsergebnissen
  • Mitarbeit in verschiedenen Lehre- und Projektteams sowie Gremien innerhalb und außerhalb des Instituts
  • Die Tätigkeit dient dem Qualifizierungsziel Promotion
  • Mitarbeit in einem der größten Universitätsklinika Europas mit bedeutender Geschichte und führender Rolle in Forschung, Lehre und Krankenversorgung
  • Sie sind wissenschaftlich tätig: Nach §110 (4), Satz 3 sieht das BerlHG für wissenschaftliche Mitarbeitende eine angemessene Zeit innerhalb der Arbeitszeit für die eigene wissenschaftliche Weiterqualifikation vor

Danach suchen wir

  • Erfolgreicher Studienabschluss in der Bildungs-, Sozial und/oder Gesundheitswissenschaften mit pädagogischem Schwerpunkt (mind. Diplom, Master oder Magister)
  • Berufszulassung und einschlägige berufliche Erfahrungen in einem Gesundheits(fach)beruf
  • Freude an der Arbeit mit Studierenden und Erfahrungen in der Lehre an Hochschulen
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur raschen Einarbeitung in verschiedene wissenschaftliche Themen- und Arbeitsfelder
  • Interesse an empirischer Forschung sowie an inhaltlichen und methodischen Aspekten wissenschaftlichen Arbeitens
  • Möglichst Erfahrungen mit dem wissenschaftlichen Schreiben und Veröffentlichen (deutsch/englisch)
  • Ausgeprägtes Interesse an (inter-)nationaler Vernetzung (inkl. entsprechender souveräner englischer Sprachkenntnisse)

Kontaktdaten: 

sekretariat-igpw@charite.de
030-450529075
Michael Schlick- Bouveret

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bewerbungsfrist: 06.05.2024

 

Save the Date: IU-Symposium Gesundheit 24.04.24 | online

DIGITALES EMPOWERMENT IM GESUNDHEITSWESEN

Das Fachgebiet Gesundheit der IU Internationalen Hochschule richtet zum zweiten Mal das Symposium Gesundheit aus. Unter dem Leitmotiv des digitalen Empowerments im Gesundheitswesen werden Interessierte dazu eingeladen, an einem interaktiven online-Event teilzunehmen, das sich der konstruktiven Auseinandersetzung zwischen wissenschaftlicher Forschung, praktischer Anwendung und den transformierenden Möglichkeiten neuer Technologien widmet. Das Interdisziplinäre Symposium findet am 24. April 2024 online (08.30-17.00) statt. Als Institution der angewandten Wissenschaften ist die IU bestrebt, eine Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu schaffen, um die Rolle der Digitalisierung, Telematikinfrastruktur und künstlichen Intelligenz im Gesundheitswesen fundiert zu diskutieren. Das IU Symposium Gesundheit repräsentiert daher eine ideale Plattform, um die vielfältigen Aspekte und Potenziale des digitalen Empowerments in Theorie und Praxis zu beleuchten.

Eckdaten:

24.04.2024, 08.30 bis 17.00 Uhr, die Teilnahme ist kostenlos.

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