Kampagnenstart: Bündnis Therapieberufe sendet Weckruf an die Politik

Neue Kampagne soll Politik aufrütteln

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen legt den Finger in die Wunde und macht auf den aktuellen Schlingerkurs der Politik in Sachen Akademisierung der Therapieberufe mit einer weiteren Kampagne aufmerksam. Ab dem 23. Mai 2023 startet das Bündnis über die Sozialen Medien nochmals eine Informationskampagne gegenüber den politischen Entscheidern, unserer Branche und der allgemeinen Öffentlichkeit um über den Mehrwert einer hochschulischen Ausbildung und die erforderlichen Schritte für eine zukunftsfeste Gesundheitsversorgung aufzuklären.

Politischer Kurs zur Akademisierung auf Schlingerkurs? Nicht mit uns!

Aus Sicht des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen ist der politische Diskurs zu diesem zukunftsweisenden Thema der Akademisierung ins Schlingern geraten. Die Vorteile einer hochschulischen Ausbildung müssen derzeit scheinbar wirtschaftlichen und anderen Betrachtungsweisen weichen. Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen wird jetzt nicht lockerlassen und der Politik mit aller Klarheit aufzeigen, dass sich der aktuell angedachte Weg eines Nebeneinanders von fachschulischer und hochschulischer Ausbildung zu Lasten der Physiotherapie und damit auch zu Lasten der therapeutischen Versorgung der Patientinnen und Patienten auswirkt.

Richtiges stärken, mit Fehlinformationen aufräumen

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen teilt die Ansicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), dass akademisch ausgebildete Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten weitreichendere Kompetenzen benötigen und diese in der Versorgung zum Tragen kommen sollen. Allerdings ist das Bündnis Therapieberufe überzeugt, dass die aktuell in der Politik diskutierten Vorschläge nicht zum erhofften Ziel führen. Der Beruf zur/m Physiotherapeutin/en ist nicht teilbar! Genau das sehen aber die Überlegungen im Ministerium derzeit vor – ein Nebeneinander von fachschulischer und hochschulischer Ausbildung mit gleicher Berufsbezeichnung als Abschluss. Das darf so nicht kommen! Denn: Es spaltet die Berufsgruppe und sorgt für Verwirrung bei den Patientinnen und Patienten. Lösungen liegen auf dem Tisch und das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen als größter Zusammenschluss der Vertretungen in den Therapieberufen wird diese nochmals mit Nachdruck in der Politik platzieren.

Mitmachen und Zukunft gestalten

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen setzt sich für eine zukunftsweisende Reform in dieser Legislaturperiode ein. Denn: Nur alle 30 oder mehr Jahre fasst die Politik ein Berufsgesetz an. Was wir jetzt nicht für die zukünftigen Kolleg*innen sowie für die Patient*innen durchsetzen, das kommt die nächsten Jahrzehnte nicht zum Tragen für unsere Berufe und für die therapeutische Versorgung in Deutschland.  Deshalb wird die Social-Media-Kampagne des Bündnisses ab dem 23. Mai gezielt an die Entscheider*innen in der Politik adressiert sein.

Darüber hinaus rufen wir alle Therapeutinnen und Therapeuten sowie Patientinnen und Patienten auf, ebenfalls Flagge zu zeigen und die Posts auf Facebook und Twitter zu liken, teilen und zu kommentieren. Jetzt gilt´s! Alles zur Aktion finden Interessierte ab dem 23.05.2023 auf der Bündnis-Homepage.

Zum Hintergrund

In den letzten Monaten tagte auf Einladung des BMG einmal pro Monat das sogenannte Bund-Länder-Begleitgremium, in dem von den Bundesländern entsandte Vertreterinnen und Vertreter über Teilaspekte der Ausbildungsreform sprachen. Ziel des BMG bildet es, weitere Informationen zu sammeln, die dann in die Erarbeitung eines Referentenentwurfs einfließen sollen. Die nächste und möglicherweise letzte Sitzung des Begleitgremiums soll Anfang Juni stattfinden. Deshalb ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um mit einer weiteren Aktion als Bündnis Therapieberufe an die Hochschule durchzustarten.

Weichenstellung der Politik entscheidend

Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob die Politik ausreichend Mut hat, eine moderne, patientenzentrierte und attraktive Ausbildung für die Physiotherapie auf den Weg zu bringen. Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen wird nicht lockerlassen, sich für eine zukunftsfeste Ausbildung einzusetzen. Es geht dabei um die Versorgung von morgen und um attraktive Berufsbilder in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie.

Das Bündnis fokussiert sich mit seinen Aktivitäten auf die Gesundheitspolitik, weil es um die Weiterentwicklung und Sicherstellung der therapeutischen Versorgung der Patientinnen und Patienten geht und wendet sich ebenso verstärkt an die Bildungs-, Wissenschafts- und Finanzressorts der zuständigen Ministerien. Denn: Bei der Transformation hin zu einer rein hochschulischen Ausbildung der Therapieberufe müssen die Ministerien verzahnt agieren, um Strukturen zu schaffen, Gelder zur Verfügung zu stellen. Das wird am Ende einen bestmöglichen Input für eine moderne therapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten zu erwirken!

Über das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen:

Im Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen haben sich die mitgliederstärksten Berufs- und Ausbildungsverbände der Berufsfelder Ergotherapie, Logopädie sowie der Physiotherapie zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentieren sie die führenden Bündnisse der Hoch- und Berufsfachschulen sowie über 130.000 Ausübende und Auszubildende der Gesundheitsfachberufe Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie – und damit den Großteil der jeweiligen organisierten Arbeits- und Ausbildungsleistenden.

Kontakt

Prof. Dr. habil. Bernhard Borgetto, Bündnissprecher

kontakt@buendnis-therapieberufe.de

 

 

 

Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in Therapiewissenschaften – Logopädie | Trier

Die Hochschule Trier sucht zum 01.07.2023

eine*n wissenschaftliche*n Projektmitarbeiter*in 

– je nach Qualifikation bis Entgeltgruppe 13 TV-L | Teilzeit 65% (25,35 Std./Woche) |
befristet bis zum 30.06.2025 –

Voraussetzungen:

  • erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im
    gesundheitswissenschaftlichen Bereich, in Logopädie oder Linguistik,
    Kognitionswissenschaften oder Psychologie bevorzugt auf Master-Niveau oder
    mindestens mit überdurchschnittlichen Bachelor-Abschluss (2,0 oder besser),
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in Themen und Fragestellungen aus dem Bereich
    der frühkindlichen Schriftsprachentwicklung,
  • Interesse an der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der
    akademischen Lehre,
  • Ergebnisorientiertes, selbständiges Arbeiten im interdisziplinären Team,
  • Erfahrungen mit der Aufbereitung und -auswertung experimenteller
    Datenmengen (qualitativer und quantitativer Art),
  • wünschenswert sind berufliche Erfahrungen im Bereich in der Logopädie /
    Sprachtherapie

Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie hier.

Bewerbungsfrist: 31.05.2023

Wann, wenn nicht jetzt? Stellungnahme zur Akademisierung des Vereins zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates

Die hochschulische Qualifikation der Therapieberufe ist überfällig!

Die Modellklauseln zur akademischen Erstausbildung von Ergotherapeut:innen,
Logopäd:innen und Physiotherapeut:innen wurden seit 2009 bereits zweimal verlängert, nunmehr bis Ende 2024. Diätassistent:innen warten seither vergeblich auf eine Modellklausel. Wie lange dauern Modellvorhaben in Deutschland? Die berufsständischen Vertretungen sowie die Hochschul- und Schulverbände schlagen Alarm: die berufsgesetzliche Neuordnung der Ausbildung der Therapieberufe ist dringend erforderlich. Sie zielt auf einen Systemwechsel: die Primärqualifikation soll an Hochschulen stattfinden.
In Europa sind solche berufsqualifizierende Bachelorstudiengänge Standard. Wegen der fehlenden politischen Zielperspektive in Deutschland entsteht nun ein nicht
nachvollziehbares Nebeneinander von Modellstudiengängen und schulischen Ausbildungen. Warum gibt es in Deutschland anders als in anderen europäischen Ländern eine Diskussion darüber, ob Gesundheitsberufe einer wissenschaftsbasierten hochschulischen Qualifikation bedürfen? Warum stehen in Deutschland die Erhaltung vollzeitschulischer Ausbildungsformen und die Belange der dahinterstehenden Interessen von Ausbildungsträgern im Vordergrund, wo es doch um eine qualitativ hochstehende Versorgung im Gesundheitswesen geht?
In diesem Zusammenhang gilt es klarzustellen, dass es nicht um die Befindlichkeiten von Berufsgruppen im Gesundheitswesen geht, auch nicht um deren Wertschätzung und Anerkennung. Es geht einzig und allein darum, die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung gemäß den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen zu gestalten. Diesem verfassungsrechtlichen Auftrag ist bei der künftigen Gestaltung des Berufsrechts der Gesundheitsberufe zeitgemäß Rechnung zu tragen. Das jetzige Gesundheitsberuferecht ist in vielen Teilen veraltet. Es ist nicht mehr ohne weiteres möglich, mit einer nicht mehr zeitgemäßen Ausbildung im Gesundheitswesen junge Menschen zu motivieren, in diese anspruchs- und verantwortungsvollen Berufe einzusteigen.
Es gibt konkrete Anlässe, dieser in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern
rückwärtsgewandten Diskussion entgegenzutreten. So geben die aktuellen Verlautbarungen um die Neuverortung der Berufe in der Physiotherapie, die sich gerade in der Vorbereitung der Berufsgesetznovellierung befinden, dem Verein zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates (NGBR) Anlass für einen Aufruf, die Ausbildung der Gesundheitsberufe zukunftsgerichtet an den allseits bekannten Herausforderungen einer gegenwärtigen und zukünftigen qualitativ hochstehenden Versorgung auszurichten.
Die geforderten hochschulischen Ausbildungen der Therapieberufe dienen nicht dem
Selbstzweck: Es geht um die Sicherung der Qualität therapeutischer Leistungen, um die Respektierung sozialrechtlicher Grundlagen (Evidenzbasierung, Wirtschaftlichkeit etc.). Es gilt die Fachexpertise der Therapieberufe für die gesellschaftliche Aufgabe einer Sicherstellung von Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau zu nutzen und Therapeuten als Partner in interprofessionellen Settings zu verstehen. Für die komplexen Versorgungsbedarfe (Multimorbidität, hochbetagte Patienten, Ausschöpfung von Rehabilitationspotentialen, Stärkung sozialer Teilhabe durch Bewegung, Betätigung, Ernährung und Kommunikation) und deren Sicherung sind neben anderen Berufsgruppen gerade auch die Beiträge der Therapieberufe wichtiger denn je.
Hochschulische Ausbildung bedeutet nicht nur, wissenschaftsbasiert Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Hochschulische Ausbildung gründet sich auch auf Forschung in den jeweiligen Fachgebieten, deren Ergebnisse den Studierenden vermittelt werden solle. Berufsfachschulische Ausbildung hat diesen Anspruch nicht. Warum soll die in der Ausbildung von Ärzten selbstverständlich gewordene Kombination von Wissenschaft und praktischem ärztlichem Tun nicht auf die anderen Heilberufe übertragen werden? Deutschland hat in diesem Punkt bisher leider versagt.
Es kann auch nicht mehr angehen, Gesundheitsberufe gemäß berufsfachschulischer
Ausbildung auf das Niveau von DQR 4 zu führen. Deshalb ist die Anpassung an internationale Bildungsstandards (siehe Hebammen) durch die Einführung der hochschulischen Ausbildung als Regelausbildung dringend geboten.

Zukunftsorientierte politische Weichenstellung zur hochschulische Ausbildung dringend erforderlich

Der Verein zur Förderung eines NGBR spricht sich daher für die Vollakademisierung der vier Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Diätetik) aus. Die notwendige und überfällige Bildungs- und Gesetzesreform darf nicht an Partikularinteressen der Ausbildungsträger scheitern. Die Gesundheitsberufe in der Versorgungswelt müssen im Vordergrund stehen, damit die Bürgerinnen und Bürger die ihnen zustehende gesundheitliche Versorgung erhalten können. Ein „weiter so“ darf es deshalb nicht geben.
Die einfache Botschaft ist: Es gilt, die Potenziale der Therapieberufe zu nutzen, um die
Gesundheitsversorgung zu stärken und zu sichern. Für die Gesundheitsversorgung sind immer noch vor allem Personen zuständig. Diese gilt es entsprechend zu qualifizieren.

Der Verein zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferats hat schon im August 2016 und im November 2020 in Stellungnahmen vor einem unerträglichen Stillstand bei der Modernisierung der Gesundheitsberufe gewarnt. Die Debatte darüber ist hinlänglich bekannt. Die Notwendigkeit einer hochschulischen Qualifikation ist bei den Hebammen und – in Grenzen – mittlerweile auch bei den Pflegefachpersonen anerkannt. Bei den Therapieberufen scheint dies weniger eindeutig zu sein. Deshalb wird das Bundesministerium für Gesundheit erneut dringlich aufgefordert, die anstehende Modernisierung für alle vier Therapieberufe noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen und die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung in den Berufsgesetzen zu verankern.

Der Vorstand des Vereins zur Förderung eines Nationalen Gesundheitsberuferates:
Dr. Almut Satrapa-Schill (Vorsitzende), Prof. Dr. Gerhard Igl, Uta Köpcke, Prof. Dr. Michael Rosentreter; Melanie van Waveren.

Verantwortlich im Sinne der Presse: Dr. Satrapa-Schill, Steige 23, D-71120 Grafenau
Kontakt: geschaeftsstelle@nationalergesundheitsberuferat.de

Näheres zum Verein zur Förderung eines NGBR finden Sie hier.

Charité Berlin: Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in Nurse Education (20.06.2023 Bewerbungsschluss!)

An der Charité Berlin wird zum 01.09.2023

ein*e wissenschaftliche Mitarbeiter*in im Bereich der Nurse Education 

gesucht.

Aufgabengebiete:

  • Mitwirkung an Forschungsprojekten
  • Einwerbung von Drittmitteln
  • Lehre
  • Betreuung von Abschlussarbeiten u.a.

Voraussetzungen:

  • Studienabschluss in der Pflegewissenschaft oder den Gesundheits-, Bildungswissenschaften (mind. Diplom, Master oder Magister)
  • Einschlägige berufliche Qualifikation und Erfahrungen in einem Pflegeberuf
  • Ausgeprägtes Interesse an (inter-)nationaler Vernetzung (inkl. entsprechender souveräner englischer Sprachkenntnisse) u.a.

Rahmenbedingungen:

Arbeitsort: Campus Virchow-Klinikum (CVK), Berlin-Wedding

Befristungsdatum der Anstellung: 30.09.2027

Arbeitsstunden pro Woche: 29,25 (Teilzeit)

Art der Beschäftigung: Tarifbeschäftigung Tarif: TVöD VKA-K Entgeltgruppe: E13

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bewerbungsschluss: 20.06.2023

Veranstaltungsbericht: HVG-Fachtagung Interprofessionalität in Bielefeld am 25.03.2023

Am Samstag, den 25.03.2023 fand von 11.00 bis 17.00 unter dem Motto „Interprofessionalität als Brücke zwischen den Gesundheitsfachberufen“ an der Medizinischen Fakultät OWL der Universität Bielefeld der diesjährige Fachtag der Fachkommission Interprofessionalität des HVG statt.

Nach einer Begrüßung durch die drei Sprecherinnen der Fachkommission Interdisziplinarität Prof. Dr. Beate Lenck, Dr. Beate Herrmann und Dr. Ronja Behrend folgten Grußworte der Dekanin der Medizinischen Fakultät OWL Prof. Dr. Claudia Hornberg , des HVG-Vorstands, vertreten durch Prof. Dr. Hilke Hansen und von Dr. Frank Wissing, der den Medizinischen Fakultätentag (MFT) repräsentierte.

Die ca. 40 Teilnehmenden konnten bei der folgenden Keynote durch Prof. Dr. Heidi Höppner und der sich anschließenden angeregten Podiumsdiskussion viele Anregungen zur erlebten und gelebten Interprofessionalität mitnehmen, die bei einem gemeinsamen Mittagessen vertieft werden konnten.

Podiumsdiskussion (v.l.n.r.): Prof. Dr. Beate Lenck (Moderation), Dr. Ulrich Betz, Prof. Dr. Claudia Hornberg, Dr. Frank Wissing, Prof. Dr. Heidi Höppner

Im Rahmen einer interaktiven Gruppenphase wurden folgend Lösungsstrategien für eine gelungene Interprofessionalität erarbeitet und im Plenum diskutiert. Beim abschließenden Vortrag präsentierte Pia Natalie Gadewoltz das Konzept des interprofessionellen Lernens an der Medizinischen Fakultät OWL.

Die Teilnehmenden des Fachtags waren sich einig, dass interprofessionelle Kompetenzen im Hinblick auf eine zukunftsfähige Versorgungsstruktur einen hohen Stellenwert haben müssen und sich dies auch in den Ausbildungsstrukturen und -konzepten widerspiegeln sollte.

Hier finden Sie das Programm des Fachtags zum Nachlesen.

Hier finden Sie die zugehörige Pressemitteilung.