Der Deutsche Bundestag hat am 1.12.2016 in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das PSG III ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten
Im Rahmen der Ergotherapeuten-, Hebammen-, Logopädengesetze sowie im Masseur- und Physiotherapeutengesetz werden die vorhandenen Modellklauseln zur Erprobung einer Akademisierung der entsprechenden Berufe um vier Jahre bis 2021 verlängert. Die Modellvorhaben werden evaluiert.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (Drucksache 18/10510 vom 30.11.2016) zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) finden Sie hier. Die Passagen zu den Berufegesetzen finden sich ab Seite 85.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des BMG unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2016/4-quartal/psg-iii-verabschiedung-bt.html